Sie erfahren bei uns rechtzeitig,
wann was zu tun ist.

Ein Sterbefall ist eingetreten, Ihre Welt steht still und Ihr Kopf ist leer. Deshalb sind wir von Anfang an für
Sie da, mit wichtigen Informationen, guten Tipps und menschlichem Beistand.

Kurz und übersichtlich –
was als Erstes im Trauerfall zu tun ist.

Rufen Sie einen Arzt an.

Tritt der Sterbefall zu Hause ein, rufen Sie zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Telefon 116 117 an. Beide dürfen Ihnen die erforderliche Todesbescheinigung ausstellen.
Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in einem Senioren- oder Pflegeheim verstorben, verständigt das dortige Personal den Arzt automatisch.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Jetzt können Sie das Bestattungshaus Udo Kriese anrufen.
Wir sind im Sterbefall rund um die Uhr unter Telefon 036374-202 94 für Sie erreichbar und veranlassen alles Notwendige.

Stellen Sie persönliche Dokumente zusammen.

Auch wenn es Ihnen schwerfällt, stellen Sie bitte neben dem Ausweis die Personenstandsurkunde, Sozialversicherungsnachweise und weitere wichtige Unterlagen der verstorbenen Person zusammen. Damit helfen Sie uns, die notwendigen Formalitäten zeitnah in die Wege zu leiten und die Bestattung zu organisieren.

Erforderliche Dokumente für eine Bestattung

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde (bei Unverheirateten)
  • Eheurkunde (ehemals Heiratsurkunde), Stammbuch oder Familienregisterauszug (bei Eheleuten)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (bei eingetragenen Lebenspartnern)
  • Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
  • Zusätzlich zur Geburtsurkunde die Eheurkunde oder das Stammbuch der Eltern (bei Minderjährigen)
  • Versichertenkarte der Krankenkasse (elektronische Gesundheitskarte)
  • Rentenanpassungsbescheid und sonstige Versorgungsmitteilungen (bei Rentnern)
Wenn vorhanden:
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Versicherungsscheine (Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungen)
  • Graburkunde über eine vorhandene Grabstätte
  • Kontaktdaten der leiblichen Kinder
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