Verfügungen:
Hilfreiches zu Ihrer Information.

 

Patientenverfügung

Selbstbestimmt bleiben

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren behandelnden Ärzten Anweisungen für den Fall erteilen, dass Sie aus physischen oder psychischen Gründen keine eigenen Wünsche mehr äußern können. Dies kann z. B. im Rahmen einer schweren Erkrankung oder nach einem lebensbedrohlichen Unfall eintreten.

Legen Sie deshalb rechtzeitig eigenverantwortlich fest, wann und in welchem Umfang Sie lebenserhaltende medizinische Behandlungen wünschen. So schaffen Sie auch für Ihre Angehörigen Klarheit und verhindern, dass unter Umständen einer von ihnen als gerichtlicher Betreuer schwerwiegende Entscheidungen treffen muss.

Wichtige Hinweise:

• Setzen Sie die Patientenverfügung schriftlich auf.
• Informieren Sie sich vorab über mögliche und bindende Formulierungen.
• Muster und Vordrucke erhalten Sie unter anderem bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen.
• Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort.


Christlich eingestellte Menschen können sich an der Christlichen Patientenverfügung der Deutschen Bischofskonferenz orientieren. Dieser Ratgeber enthält neben den wichtigen juristischen Informationen eine klare christliche Haltung zum Thema.

www.dbk.de

 

Gut zu wissen:

In Deutschland ist es möglich, eigene Verfügungen unkompliziert und günstig im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) zu registrieren. Der Vorteil ist, dass die Daten zentral abgelegt werden und schnell auffindbar sind. Im Notfall können Ärzte seit dem 1. Januar 2023 direkt auf das Register zugreifen und sich über die Patientenwünsche informieren.

Organspende

Klarheit schaffen

Als Organspender können Sie schwer kranken Menschen das Weiterleben ermöglichen. Unabhängig davon, ob Sie Ja oder Nein zur Organspende sagen, Sie sollten Ihre Entscheidung mit dem Organspendeausweis dokumentieren. Es besteht auch die Möglichkeit, nur bestimmte Organe oder Gewebe zur Spende freizugeben.

Mit einem Organspendeausweis schaffen Sie eine verbindliche Handlungsgrundlage für Ihre Angehörigen und die Ärzte. Voraussetzung für die Durchführung einer Organspende ist, dass bei Ihnen der unumkehrbare Ausfall aller Hirnfunktionen festgestellt wurde.

Der Organspendeausweis – was Sie tun sollten:

• Organspendeausweis in der Apotheke oder beim Arzt besorgen
• Oder Online unter www.organspende-info.de kostenfrei registrieren lassen
• Optionen zur Organ- und Gewebespende auswählen
• Organspendeausweis unbedingt unterschreiben
• Den Ausweis stets bei sich tragen
• Angehörige über Ihre Einwilligung zur Organspende informieren

Sie können sich den Organspendeausweis als Plastikkarte kostenfrei bestellen oder auch als PDF herunterladen bzw. direkt online ausfüllen und ausdrucken:

www.organspende-info.de

Gut zu wissen:

Fühlen Sie sich noch unsicher und möchten sich erst einmal umfassend zum Thema beraten lassen? Dann bietet Ihnen das Infotelefon Organspende die Möglichkeit, sich vorab gebührenfrei zu informieren.

Infotelefon Organspende: 0800 90 40 400