Erben & vererben:
Wissenswertes zum deutschen Erbrecht.

Wenn Sie weder ein rechtsgültiges Testament noch einen notariellen Erbvertrag hinterlassen, gilt für Ihren Nachlass die gesetzliche Erbfolge gemäß BGB. Wer als Erbe wie viel bekommt, richtet sich dann nach dem Verwandtschaftsgrad. Selbst wenn Sie eine testamentarische Verfügung verfasst haben, steht Ihren Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten ein Pflichtteil an Ihrem Nachlass zu.

So sieht die gesetzliche Erbfolge aus:

Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen
Erben dritter Ordnung sind Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins  
Ehepartner haben aufgrund ihrer Sonderstellung grundsätzlich einen erbrechtlichen Anspruch, sofern kein Scheidungsantrag eingereicht wurde.

Nicht eheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder sind jedoch vom gesetzlichen Erbe ausgeschlossen. Haben Angehörige den Verstorbenen eigenhändig gepflegt, so steht ihnen nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 ein höherer Erbanteil zu.

 

Besser schenken als vererben?

Wenn Sie Ihren Erben unnötig hohe Erbschaftssteuern ersparen möchten, sollten Sie sich zu Lebzeiten über Schenkungen informieren. Im Gegensatz zu Erbschaften können bei Schenkungen mehrfach hohe Steuerfreibeträge ausgeschöpft werden.

Was Sie beim Verfassen Ihres Testaments beachten sollten.

Die Vorstellung, dass Ihr Erbe im Zuge der gesetzlichen Erbfolge nach bestimmten Regeln unter Ihren nächsten Angehörigen verteilt wird, bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?

Vielleicht haben Sie festgestellt, dass Ihnen im Laufe Ihres Lebens noch andere Menschen, Einrichtungen und Projekte ans Herz gewachsen sind?

Oder Sie möchten Ihren Lebenspartner noch besser absichern und Konflikte vermeiden? Dann sollten Sie ein Testament aufsetzen, das Sie nach eigenen Vorstellungen gestalten können.

So gehen Sie vor:

•    Testament handschriftlich verfassen
•    Dabei unbedingt auf gute Lesbarkeit achten
•    Mit Ihrem Namen sowie Ort und Datum versehen
•    Testament per Hand unterschreiben
•    Nachträgliche Änderungen ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigen
•    Testament so aufbewahren, dass es gefunden wird
•    Oder gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) hinterlegen
•    Am besten vom Notar aufsetzen und beurkunden lassen, mit dem Vorteil der automatischen Registrierung und Verwahrung

Gut zu wissen:
Sie können Ihr eigenhändig verfasstes und beim Amtsgericht hinterlegtes Testament jederzeit zurückholen und abändern. Dagegen gilt ein notarielles Testament als widerrufen, wenn es aus der amtlichen Verwahrung herausgenommen wird. Das Testament muss anschließend komplett neu verfasst werden.

 

Weitere Informationen:  
Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz können Sie eine Broschüre mit wertvollen Tipps zum Thema Erben und Vererben herunterladen:
www.bmj.de

 

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.